Untermenü

Wenn Sie einen Antrag auf eine Schlichtungsverhandlung stellen, erhebt die Schiedsperson von Ihnen als Antragsteller einen Kostenvorschuss von 50,- € .

Nach einer abgeschlossenen Verhandlung werden dann die Kosten (Auslagen) und Gebühren festgelegt und mit dem Kostenvorschuss abgerechnet.
Die Schiedsfrauen/Schiedsmänner beurteilen dann, nach Umfang des Verfahrens, wie hoch die Gebühren sind. Die Höchstgebühr beträgt bis zu 50,00 €.