Untermenü

Wir über uns

Die mit Schiedspersonen besetzten Schiedsämter sind zuständig für die Schlichtung folgender streitiger Rechtsangelegenheiten:

in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind

in Strafsachen für Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Verletzung des Briefgeheimnisses, körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung

Bei uns ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und freundlich.

  • Es gibt in jeder Stadt / Samtgemeinde / Gemeinde Schiedspersonen (Zuständig ist die Schiedsperson, in dessen Bezirk Ihr Streitgegner wohnt) Name und Anschrift der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei der örtlichen Polizei, dem örtlichen Amtsgericht, bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und aus dem nebenstehenden Link "Schiedspersonen suchen".
  • Wir arbeiten kostengünstig.
  • Wir arbeiten völlig unparteiisch.
  • Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist vollstreckbar.


Was können Sie erwarten ?
Sie sitzen bei der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann mit dem Antragsgegner am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und ferner verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein. Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern finden zusammen mit den beiden Parteien eine Lösung Ihres Problems, mit der beide einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet. Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.

Unsere Erfolgsliste:
Wir erbringen nachweislich eine Erfolgsquote von über 50 %. Ein Schlichtungserfolg führt bei den beiden "Streithähnen" zu einer höheren Zufriedenheit, denn beide sind mit dem Ergebnis des Vergleichs einverstanden.
Es gibt bei uns also keinen Sieger oder Besiegten wie bei einer Entscheidung durch ein Gerichtsurteil.
Dies ist besonders dann von großem Vorteil, wenn es sich bei den Streitenden z.B. um Nachbarn oder Ex-Freunde handelt. Eine solche gemeinsam gefundene Lösung des Problems ist eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Umgang der Beiden miteinander.

Wir sind nicht unbezahlbar !
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Es sind daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten schon für unter
40,00 Euro einen Vergleich schließen und sich einvernehmlich diese Kosten sogar noch teilen.

Unsere Referenzen:
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 175 Jahren bestehende und funktionierende Institution die sich bewährt hat.