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Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung 2024

Ort steht noch nicht fest!

Unsere Mitgliederversammlung findet am : (Ort und Zeit stehen noch nicht fest) statt.
Beginn der offiziellen Mitgliederversammlung : __.__ Uhr.

Vorgesehene Tagesordnung:

1.    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.    Genehmigung der Tagesordnung (Ergänzungen, Änderungen)
3.    Genehmigung der Niederschrift der letztjährigen Mitgliederversammlung
4.    Grußwort der Gäste

Regularien
5.    Geschäfts- und Kassenbericht des Vorstandes
a.    Geschäftsbericht der Vorsitzenden
b.    Kassenbericht des Schatzmeisters
c.    Bericht der Kassenprüfer
6.    Aussprache über die Berichte
7.    Beschluss über die Entlastung des Vorstandes

Mittagessen ca. 13:00 Uhr

Schulungsteil um ca. 13:30 Uhr 

Thema: steht noch nicht fest

Fortführung der Mitgliederversammlung

8.      Ehrung von Mitgliedern nach den Ehrungsrichtlinien des BDS
9.      Lehrgangsplanung 2025
10.    Verschiedenes, Vorschläge für einen Tagungsort 2025,
11.    Feedback
12.    Schlusswort (Vorsitzende)

Ende der Versammlung wird gegen ca. __.__ Uhr sein.

Die Teilnahme an der Aus– und Fortbildungsveranstaltung gehört zu den Dienstobliegenheiten der Schiedspersonen. Die Reisekosten und Schulungsgebühr ( __,__ Euro wird am Tagungsort BAR erhoben) hat deshalb nach § 12 Nds. Schiedsämtergesetz die Gemeinde zu tragen. Sie sollten als Dienstreise 14 Tage vorher bei der Gemeinde angemeldet werden.

Eine Teilnahmebescheinigung wird von der Bezirksvereinigung Stade ausgestellt!

Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu erhalten, bitten wir um Anmeldung
bis zum __.__.2024 bei unserem Geschäfstführer (Telefon, Mail, Briefpost)
 

 


Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal jährlich zusammentreten. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein begründeter Antrag von einem Drittel der Mitglieder oder vom Vorstand oder vom Landesvorstand eingebracht wird. Die Versammlung wird vom Vorsitzenden einberufen. Ort, Zeit und Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Der Geschäftsführer (oder ein anderes Vorstandsmitglied) übersendet die Einladung und hat für die sonstigen Vorbereitungen zu sorgen. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 1 Monat. 

Zur Beschlussfassung ist die Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich, wobei Stimmenthaltungen nicht als Gegenstimme gezählt werden; bei Stimmengleichheit gelten die Anträge als abgelehnt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle vom Stellvertreter geleitet. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Geschäftsführer (oder Schriftführer), im Verhinderungsfalle durch einen von der Mitgliederversammlung zu wählenden Protokollführer, zu unterzeichnen ist.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer und zwei Stellvertretende Rechnungsprüfer auf die Dauer von vier Jahren, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Hinsichtlich ihrer Aufgaben und Wahl gilt § 15 der Satzung entsprechend. Wiederwahl ist zulässig.